In Deutschland gibt es zahlreiche Fördermittel und gesetzliche Vorgaben für die Sanierung und Modernisierung von Altbauten. Von staatlichen Zuschüssen bis hin zu günstigen Krediten können auch Unternehmen erheblich von diesen Programmen profitieren, um Altbauten energieeffizient und nachhaltig zu modernisieren. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Förderprogramme, darunter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Programm Jung kauft Alt (JkA). Zudem gehen wir auf die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein und zeigen, wie KfW-Kredite eine weitere Finanzierungsoption darstellen. Gemeinsam geben diese Einblicke eine Orientierung, wie Unternehmen konkrete Maßnahmen mit wirtschaftlichem Vorteil umsetzen können.
Attraktive Förderprogramme für nachhaltige Altbausanierung – BEG und Jung kauft Alt im Fokus
Die nachhaltige Sanierung von Altbauten spielt eine zentrale Rolle in der Bewältigung der Klimaschutzziele Deutschlands. Zwei der umfangreichsten Förderprogramme, die Eigentümern und Käufern historischer Gebäude zukunftsweisende Anreize bieten, sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das beliebte Programm „Jung kauft Alt“ (JkA). Beide Fördermaßnahmen greifen voneinander unabhängig, sind jedoch kombinierbar und zielen darauf ab, Bestandsimmobilien sowohl energetisch als auch wirtschaftlich attraktiv zu machen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG wurde eingeführt, um den Energieverbrauch von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich zu reduzieren und CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung von Einzelmaßnahmen und umfassenden Sanierungen hin zu sogenannten Effizienzhäusern. Maßnahmen wie das Dämmen von Fassaden, der Einbau von Wärmepumpen oder der Austausch ineffizienter Heizsysteme werden mit Zuschüssen von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten unterstützt. Zudem gibt es attraktive Boni, wie den Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen (<40.000 €/Jahr) oder den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sanierungen bis 2028 abgeschlossen werden.
Die Antragstellung erfolgt über die BAFA oder die KfW-Bank. Wichtig ist jedoch, dass die Förderung vor Start der Maßnahmen beantragt wird, da sonst Förderansprüche erlöschen können. Dies macht eine sorgfältige Planung essenziell.
Jung kauft Alt (JkA)
Das Programm „Jung kauft Alt“ richtet sich besonders an Familien und junge Käufer, die Altbauten vorwiegend in ländlichen Regionen kaufen und revitalisieren möchten. Neben zinsgünstigen Krediten (bis zu 150.000 Euro) bietet das Programm zusätzliche Flexibilität, etwa durch die Möglichkeit, Bestandsimmobilien innerhalb der Familie zu erwerben. Der Fokus liegt darauf, Bestandsbauten mit schlechter Energieeffizienz – Effizienzklasse F, G oder H – in nachhaltige Effizienzhäuser umzuwandeln.
Besonders vorteilhaft: Die Maßnahmen des JkA-Programms können mit den umfassenderen BEG-Förderungen kombiniert werden. Die energetische Sanierung wird dadurch sowohl ökologisch als auch finanziell deutlich attraktiver.
Zusammen ermöglichen BEG und JkA eine moderne Interpretation dessen, was Altbausanierung sein kann: eine Chance, ökologische Nachhaltigkeit zu fördern und gleichzeitig den Erhalt älterer Gebäude zu sichern. Für weitere Details zur energetischen Altbausanierung können Sie interessante Inhalte unter energetische-modernisierung-eines-mehrfamilienhauses finden.
Energieeffizienz trifft Finanzierung: GEG-Pflichten und KfW-Kredite für nachhaltige Altbausanierung
Die nachhaltige Sanierung von Altbauten in Deutschland ist nicht nur eine freiwillige Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz, sondern in vielen Fällen gesetzlich verpflichtend. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet hierbei den zentralen rechtlichen Rahmen. Eine wesentliche Anforderung des GEG ist die sogenannte Sanierungspflicht. Diese greift, wenn mehr als 10 % einer Außenwand verändert oder saniert werden. In diesem Fall muss die energetische Dämmung der gesamten Wand gemäß den strengen Vorgaben des GEG erfolgen. Weitere zentrale Vorschriften betreffen Heizungsanlagen: Seit Januar 2024 dürfen neu installierte Heizungen nur dann eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 % der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Dies soll den bisherigen Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen entgegenwirken und CO2-Emissionen reduzieren.
Neben diesen regulatorischen Anforderungen können Eigentümer auf eine breite Palette von Fördermöglichkeiten zurückgreifen, um die finanziellen Lasten der Sanierung zu mindern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet attraktive Finanzierungslösungen für die energetische Modernisierung von Altbauten an. Eigennutzer können hierbei von zinsgünstigen Krediten profitieren, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten abdecken. Diese Förderungen sind besonders hilfreich für Maßnahmen wie die Installation von Wärmepumpen, den hydraulischen Abgleich oder die Dämmung von Außenwänden. Ein besonderer Vorteil für Vermieter besteht darin, dass sie bis zu acht Prozent der Sanierungskosten jährlich auf die Mieter umlegen können, wodurch sich langfristig auch die Refinanzierung der Investitionen unterstützt lässt.
Die Kombination aus den gesetzlichen Anforderungen des GEG und den umfangreichen KfW-Angeboten macht die energetische Sanierung sowohl verpflichtend wie auch umsetzbar. Diese Strategie bildet eine solide Grundlage, um Umweltziele mit praktikablen finanziellen Lösungen zu verknüpfen. Für weiterführende Informationen rund um die energetische Sanierung lohnt sich ein Blick auf die energetische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern sowie die offizielle Webseite des GEG: Photovoltaik Angebotsvergleich.
Final thoughts
Förderungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Jung kauft Alt (JkA) Programm bieten Unternehmen die Möglichkeit, Altbauten nachhaltig zu modernisieren und den Betrieb langfristig wirtschaftlicher zu gestalten. In Kombination mit gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie KfW-Kreditoptionen entsteht eine solide Grundlage, um nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch aktiv zu einer klimafreundlicheren Zukunft beizutragen. Geschäftskunden können so nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch von verbesserten Fördermöglichkeiten langfristig profitieren.
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